Fachlich fundiertes Überzeugen gegen Misinformation.In der Verantwortung fachlich legitim/glaubwürdig handeln.
Gewidmet meinem Freund Rainer Opladen Projekt- Innovation
Projekt-Innovation Misinformation gefährdet Staatsvertrauen und Erziehung/ Bildung
Die professionelle Erziehung erfordert fachlich legitimes Handeln, um ethisch verantwortbar und rechtmäßig zu sein. Und: Eltern haben nachvollziehbar die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Fachlich fundiertes Überzeugen kann gegen Fehl- und Desinformation (increasing misinformation) einen Weg weisen, Vertrauen ermöglichen: Verantwortungsträger, insbesondere Erziehungsverantwortliche, Medien und Politik handeln dann „fachlich legitim“.
A. EINLEITENDE HINWEISE ZUM „PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT“
I. WEBSEITEN DES „PROJEKTS PÄDAGOGIK UND RECHT“ → seit 2010
dienen der Handlungssicherheit in der professionellen Erziehung in Kita, Schule/ Internat, Jugend-, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, daher auch dem Kindesschutz. Inzwischen konnte unser Projekt auf die elterliche Erziehung erweitert werden. Eltern – Erziehungsversagen wird in ansteigender Gewalt von Kindern und Jugendlichen erkennbar.
Projekt – Nachweis mit diesen Basisaussagen:
- In der Erziehung kann nur fachlich legitimes Handeln rechtmäßig sein.
- In der Erziehung ist rechtswidriges Handeln stets fachlich illegitim.
In der professionellen Erziehung ist die Grenze zum Machtmissbrauch mit dem Begriff „Kindeswohl“ beschrieben, der zwei Ebenen aufweist:
• eine fachliche Ebene im Sinne „fachlicher Legitimität“; die fachliche Grenze beinhaltet die „Förderung junger Menschen (Kinder, Jugendliche) zur eigenverantwortlichen, gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 Sozialgesetzbuch VIII/ SGB VIII).
• eine rechtliche Ebene im Sinne der Kindesrechte.
II. WEBSEITEN STÄNDIG WEITERENTWICKELT→ hier ein UPDATE 2025
Düsseldorfer Erklärung Projekt kompakt Wegweiser Kindeswohl Austria Leitsätze
Praxisanleitung Macht und Ohnmacht AGJ-Jugendhilfeportal: u.a. mit Praxisanleutung
Handlungsleitsätze Praxiserklärung Kindesschutz „Wecker“ Notwendiger Fachdiskurs
Handlungsleitsätze Kita Handlungsleitsätze Schule Handlungsleitsätze Erziehungshilfe
Ges.initiative Bund Ges.initiative NRW Seminar Falsche Anschuldigg-Tätigkeitsverbot
III. „GEWALT AN SCHULEN“: ERZIEHUNGS- UND BILDUNGSPROBLEM
In Schulen klagen die Lehrkräfte immer häufiger, dass sie bei zunehmender Schülergewalt von ihrer Schulaufsicht allein gelassen sind. So ergab das „Schulbarometer“ der Robert-Bosch-Stiftung, dass viele Lehrkräfte als größte Herausforderung das aggressive Verhalten der Kinder und Jugendlichen nennen. In Schulen in herausfordernden Lagen sind es 69 Prozent. Es geht um psychische oder physische Gewalt unter den Schülern . In dieser Gemengelage stellen sich die Beschäftigten zunehmend die Frage: wie soll ich mit denjenigen umgehen, die handgreiflich werden oder Mitschüler und Personal bedrohen? Die Lehrkräfte sind insbesondere in den so genannten „heterogenen Klassen“ überfordert: Stress durch die Klassengröße, unterschiedliche Sprachkenntnisse der Schüler*innen, deren unterschiedliche Kulturen, aber auch deren steigende Gewaltbereitschaft, etwa der von ihren Eltern im Internet allein Gelassenen. Darüber kann Inklusion mit besonders Förderbedürftigen zu Überforderung führen. Dies ist keine abschließende Aufzählung, aber in der Überforderung liegt ein wesentlicher Grund für den Lehrermangel.
Warum öffnen sich jedoch Schulen nicht mit ihren Problemen? Unterliegen sie einem ministeriellen „Maulkorb“? Am Ende der Kausalkette zunehmender Gewalt an Schulen steht jedenfalls, dass Lehrkräfte in der beschriebenen Überforderung in ihren möglichen Erziehungsmethoden durch das „Gewaltverbot der Erziehung“ handlungsunsicher sind und dringend einen Verhaltenskodex brauchen, der ihnen in schwierigen Situationen des Schulalltags einen Rahmen fachlich legitimer Handlungsoptionen zur Orientierung aufzeigt: wann darf ich z.B. Schüler*innen anfassen, wann das Handy wegnehmen? Zunehmende Gewalt in Schulen beweist freilich auch, dass die Schulen nur ein Spiegelbild der Gesellschaft sind.
Die „Handlungsleitsätze für die Schule“ / Verhaltenskodex Überforderung der Lehrer
Problem „Zunehmende Schülergewalt“ Powerpointvortrag: Beispiel mit Fallbeispielen
Hinweis zu Seminarbuchungen: in die Suchleiste die jeweilige Seminarbezeichnung eingeben:
1. Macht und Ohnmacht im schulischen Alltag
2. Fachliche und rechtliche Hilfen im Umgang mit zunehmender Schülergewalt
3. Handlungssicher in kritischen Situationen des schulischen Alltags
IV. FORTBILDUNGSPROGRAMM → INHOUSE- SEMINARE IM ANGEBOT
Unser Fortbildungsprogramm 2024 -2025
Über die Mailanschrift martin-stoppel@gmx.de können Sie sich als Anbieter, Jugendamt oder Landesjugendamt zur Teilnahme an Fortbildung/ Inhouseseminaren/ Begleitung in QM- Prozessen anmelden. Das gilt auch für Jugendämter und Landesjugendamt.
V. DAS „PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT“→ in Facebook- Beiträgen
B. ERSTE PROBLEMANALYSE ZUR PROFESSIONELLEN ERZIEHUNG
I. EINE AUSFORMULIERTE ERZIEHUNGSETHIK IST NICHT VORHANDEN
Die Abgrenzung Erziehen – Machtmissbrauch ist daher eine besondere Herausforderung:
Wir befassen uns mit professioneller Erziehung in Kitas, Schulen, Jugendhilfe, Eingliederungs-, Kinder-/ Jugendpsychiatrie. Wir legen Wert auf eine praxisgerechte Abgrenzung Erziehung – Machtmissbrauch, die einerseits die Handlungssicherheit Erziehungsverantwortlicher stärkt, andererseits zuständigen Beratungs- / Aufsichtsbehörden (Schulaufsicht, Jugendamt, Landes-) rechtsstaatlich zulässige Aufsicht ermöglicht. In integrativ fachlich-rechtlichem Ansatz entwickeln wir Ideen im Leitsatz „In der Erziehung kann nur fachlich legitimes Handeln rechtens sein“ .
II. WANN ABER HANDLE ICH „FACHLICH LEGITIM“ IN DER ERZIEHUNG?
- Das Projekt sieht Innovationsbedarf für gestärkte Handlungssicherheit im „Gewaltverbot der Erziehung“ (§ 1631 II Bürgerliches Gesetzbuch/ BGB). Nur wenn ein Orientierungsrahmen „fachlicher Legitimität“ im Kontext eines permanenten Fachdiskurses generell beschrieben wird, können die Handlungssicherheit und damit der Kindesschutz nachhaltig gestärkt werden: „generell“, weil natürlich die pädagogische Indikation des Einzelfalls vorbehalten bleibt.
- Dies ist freilich nur Teilaspekt der gesellschaftlichen Gesamtproblematik: in dem Maße wie Eltern ihre Erziehungsverantwortung (Artikels 6 Grundgesetz/ GG) nicht mehr wahrnehmen und das gesellschaftlich verantwortete Erziehungs- und Bildungssystem Herausforderungen nicht mehr gerecht wird, wird die Gesellschaft in einem „wertefreien Raum“ von Gewalt, Hass und demokratiefeindlicher Haltung geprägt.
- Legitim handeln Eltern und Professionelle, wenn sie das Kindeswohl beachten.
III. REFLEXION IST „DIE“ VORAUSSETZUNG FACHLICHER LEGITIMITÄT
- Eine gründliche Team- bzw. Selbstreflexion ermöglicht es zum Beispiel, aus Erfahrungen zu lernen und zukünftige Fehler zu vermeiden.
- Analysieren Sie Situationen i. S. der Frage, welche Reaktion als zielführende Erziehung fachlich verantwortbar ist, im Perspektivwechsel ausgerichtet auf eine gedachte neutrale Fachkraft: welche Reaktion ist geeignet, das festgelegte Erziehungsziel zu verfolgen?
Innovation im „Gewaltverbot der Erziehung“ – Kindesschutz durch Handlungssicherheit
IV. IN DER MEDIZIN GIBT ES DIE „LEITLINIEN ÄRZTLICHER KUNST“
- Warum gibt es solche Leitlinien der Orientierung nicht in der Pädagogikt?
- Warum wird in der Medizin zum „Kindeswohl“ geforscht, etwa zum plötzlichen Kindstod, in der Erziehungswissenschaft jedoch nicht zum Thema „Kindeswohl und Pädagogik“?
V. ERZIEHUNGS- UND BILDUNGSSYSTEM REFORMIEREN: „Wecker“
„Die Pädagogik“ ist – wie die Praxis zeigt – weit überwiegend in der Hand von Frauen.
Sie will wachgeküsst werden; das außerfamiliäre Erziehungs-/ Bildungssystem gehört
reformiert, zumal die Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht immer nachkommen.
Überforderte Lehrer Handlungsleitsätze Leitsätzeübersicht Fachdiskurs notwendig
C. DIE PROJEKT- POSITIONEN UND AUSSAGEN IN DER AUFLISTUNG
I. UNSERE GRUNDLEGENDEN POSITIONEN UND „BASISAUSSAGEN“
Wir legen diese Definitionen zugrunde:
- Erziehung = Förderung der Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Bildung = Vermittlung von Werten und Wissen als Teil des Erziehungsprozesses
- Fachlich legitim = aus der Sicht einer gedachten neutralen Fachkraft (Perspektivwechsel) wird nachvollziehbar ein pädagogisches Ziel verfolgt
- Weitere Definitionen in Auflistung
Unsere Ziele sind:
- Stärkung der Handlungssicherheit Erziehungs- und aufsichtsverantwortlicher Behörden
- durch ausformulierte Erziehungsethik und „Handlungsleitsätze“ (Sebastian Langer – „Ethik, Erziehung und Rechtfertigung“ (Richard Stanley Peters „Ethik und Erziehung“).
- Verantworteter Kindesschutz
Unsere Basisaussagen sind:
- In der Erziehung kann nur fachlich legitimes Handeln rechtens sein.
- Die professionelle Erziehung sieht sich mit 2 gesellschaftlichen Aufträgen konfrontiert, deren Ziele sich diametral gegenüberstehen, eine wohl einmalige Herausforderung einer Berufsgruppe: a. Erziehungsauftrag, d.h. Förderung der Entwicklung junger Menschen zur eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. b. Beachten der Kindesrechte, wobei jede Grenzsetzung in ein Kindesrecht eingreifen muss; in Folge dessen sind von fachlich legitimen pädagogischen Grenzsetzungen Kindesrechtsverletzungen abzugrenzen, die fachlich illegitim sind, Machtmissbrauch; die Kindesrechte spielen eine besondere Rolle im Rahmen der Gefahrenabwehr bei akuter Selbst-/ Fremdgefährdung, die vom jungen Menschen ausgeht.
Hier wichtige Dateien:
- Unsere Grundidee Definitionen Newsletter 2024 Nr 5 Praxis 1 Praxisbericht Nr.2
- Perspektivwechsel Die Systemanalyse Gesetzesinitiative Forschungsauftrag Bund
- „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ Unser Webinar „Handlungssicherheit“ WDR
II. DER UNBESTIMMTE RECHTSBEGRIFF KINDESWOHL ERFORDERT EINDEUTIGE ABGRENZUNG ZUR „GRAUZONE MACHTMISSBRAUCH“
Das „Kindeswohl“ ist in der Rechtslehre ein „unbestimmter Rechtsbegriff“, der im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (junge Menschen) von immenser Bedeutung ist und deren gesamtes körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen umfasst. Bezogen auf die Erziehung konkretisiert sich diese allgemeine Bedeutung darauf, dass junge Menschen in ihrer „Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ gefördert werden (z.B. § 1 Sozialgesetzbuch/ SGB VIII).
Wir im „Projekt Pädagogik und Recht“ stellen uns bisher unbeantworteten Fragen:
- Was bedeutet „Kindeswohl“ in der Erziehung? Wo liegt die rechtliche Erziehungsgrenze, wo die fachliche im Sinne „fachlicher Legitimität„? Wann beginnt Machtmissbrauch? Wobei unter „Machtmissbrauch“ jede Kindeswohlverletzung durch Erziehungsverantwortliche zu verstehen ist, das heißt die Verletzung eines Kindesrechts wegen fachlicher Illegitimität oder aus rechtlichem Grund (Handeln ohne Zustimmung Sorgeberechtigter).
III. ANTWORTEN IN GANZHEITLICH FACHLICH – RECHTLICHER SICHT
Wir haben eine integriert fachlich- rechtliche Konkretisierung des „Kindeswohls“ entwickelt. Diese bietet in professioneller Erziehung Verantwortlichen und zuständigen Behörden (Jugendamt, Landes-, Schulaufsicht) einen Orientierungsrahmen für Handlungssicherheit in schwierigen Erziehungssituationen. Auch wenn intuitiv fachlich und rechtlich verantwortbare Entscheidungen getroffen werden, so brauchen wir doch zur Kindeswohlsicherung erfahrungsgemäß eine verbesserte Handlungssicherheit. Die fachlich-rechtliche Sicht beinhaltet Hilfen, um Erziehung von Gewalt/ Machtmissbrauch abzugrenzen. So wie eine seelisch, geistig, körperlich ganzheitliche Sicht in der Medizin brauchen wir einen vergleichbaren ganzheitlichen Weg fachlicher Legitimität und rechtlicher Zulässigkeit in der Pädagogik: „fachlich legitim“ ist Voraussetzung für Legalität.
Webinar – Titel „Rechtssichere Konsequenzen“ – dazu hier das Video zu Ihrer Ansicht !
IV. PRAXISGERECHTE ABGRENZUNG ERZIEHUNG- MACHTMISSBRAUCH
V. FACHLICH- RECHTLICHE REFLEXION 
In grenzproblematischen Situationen ist durch Reflexion Gewalt/ Machtmissbrauch auszuschließen. Grenzproblematisch sind Situationen, wenn die fachliche Grenze der Erziehung überschritten und insoweit dem Kindeswohl geschadet werden kann. Um der Gefahr ausschließlich subjektiver Bewertung und damit verbundener Beliebigkeitsgefahr zu begegnen, ist die Reflexion zusätzlich auf die objektivierenden Ebenen fachlicher Legitimität und rechtlicher Zulässigkeit auszurichten. Das ermöglicht Handlungssicherheit und Kindesschutzsicherung durch einheitliches Kindeswohlverständnis. Für PädagogInnen, Jugend-/ Landesjugendamt- auch hier besteht Beliebigkeitsgefahr- sind 3 aufeinander aufbauende Reflexionsstufen wichtig:
- im Rahmen pädagogischer Haltung
- im Rahmen fachlicher Legitimität
- im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit
Grundlegend gilt zur fachlichen Legitimität:
- fachliche Legitimität ist ohne zugrundeliegende pädagogische Haltung undenkbar
- in der Erziehung zu treffende Entscheidungen können ohne fachliche Legitimität nicht rechtmäßig sein
- umgekehrt liegt bei Rechtswidrigkeit keine fachliche Legitimität vor, da das pädagogische Ziel der Gemeinschaftsfähigkeit nicht verfolgt wird. Wird z.B. das Rauchen auf dem Gelände geduldet, ist dies fachlich illegitim: zur Erziehung gehört das Ziel „Gemeinschaftsfähigkeit“, das Beachten der Gesetze (z.B. Nichtraucherschutzgesetz).
VI. FACHLICH LEGITIM IN GRENZWERTIGER SITUATIION – BEDEUTUNG
Folgende Fragen sind u.a. zu stellen:
- Wie kann pädagogische Verantwortung gelebt werden, wenn unklare Rechtsbegriffe wie „Kindeswohl“ und „Gewaltverbot“ im Erziehungsalltag zu beachten sind?
- Wie lassen sich diese Begriffe praxisgerecht konkretisieren?
- Welches Verhalten ist in dem zwischen Erziehungsauftrag und Kindesrechten bestehenden Spannungsfeld fachlich legitim? Was beinhaltet der Begriff „fachlich legitim“?
- Da jede pädagogische Grenzsetzung automatisch in ein Kindesrecht eingreift: wie grenzt sich insoweit „fachlich legitimes“ Verhalten von Kindesrechtsverletzungen ab, verantwortbare „Macht“ von „Machtmissbrauch“?
- Was bedeuten „fachlich legitim“ und „fachlich illegitim“ im Gesamtkontext der Rechtmäßigkeit des Verhaltens?
Dies sind Fragen, die von Beratungs- / Aufsichtsbehörden (Schulaufsicht, Landesjugendämter) sowie von Fachverbänden nicht beantwortet werden. In der professionellen Erziehung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen immer wieder auftretende grenzproblematische Situationen sollten aber – aus Tabuzonen befreit – in offener Diskussionskultur bewertet und gelöst werden. Das ist im Interesse der Handlungssicherheit und des Kindesschutzes wichtig.
VII. ORIENTIERUNG DURCH BERATUNG, FORTBILDUNG, QM-PROZESSE
VIII. WIR BIETEN INTEGRIERT FACHLICH- RECHTLICHE LÖSUNGEN
IX. PRAXIS HAT SCHON LANGE AUF GUTE ANTWORTEN GEWARTET
Fachdiskurs „Berufsethik der Erziehung“ starten – Ziel Handlungsleitsätze formulieren
X. WIE ES BEGANN – HIER UNSERE MOTIVATION UND UNSERE ZIELE
XI. HIER NUN DETAILS ZUM TABUTHEMA „HANDLUNGSSICHERHEIT“
Das Thema „Handlungssicherheit“ ist für PädagogInnen, Träger und Behörden virulent, die beraten und beaufsichtigen (Jugend-/ Landesjugendamt, Schulaufsicht).
XII. FACHDISKURS MUSS BEGINNEN, KEINE DOMINANZ DER JURISTEN
Angesichts der Gefahr nicht ausreichender Handlungssicherheit von PädagogInnen und zuständigen Behörden, auch bedingt durch fehlendes Konkretisieren des „Gewaltverbots“ der Erziehung, muss ein Fachdiskurs beginnen, an dessen Ende Handlungsleitsätze stehen. Dafür sollten – da zur Zeit Fachverbände und zuständige Behörden noch schweigen – Initiativen aus der Basis der PraktikerInnen Sorge tragen: Facebook- Diskussion zum Thema Fachdiskurs
XIII. FÜR DIE ERZIEHUNG VON ELTERN / SORGEBERECHTIGTEN GILT →
Der Leitsatz für die professionelle Erziehung lautet: In der Erziehung kann nur das fachlich begründbare / legitime Handeln rechtmäßig sein. → siehe auch Professor Simon Hundmeyer
XIV. SONSTIGES UND DER PROJEKTINHALT IN ZUSAMMENFASSUNG →
Diakonie Ethikrat Extremist. Eltern Gesetzesinitiative NRW Gesetzesinitiative Kind.wohl
Videokonferenz Politik / Medien LVR Qualität Austria Austria Qual.standds kompakt
Fachkräftemangel pädag. Dreieck Vita Perspektivwechsel AGVPK Linzer Erklärung
Fachstandards / die Standards für die stationären Hilfen in der Kinder-und Jugendhilfe
Bachelorarbeit Erz.grenze Was ist in Koranschulen? Grundprinzipien für musl. Anbieter