Überforderungen im schulischen Alltag →Gewalt = Spiegelbild der Gesellschaft
I. UNSER SCHULSYSTEM → DIE SCHULERZIEHUNG UND – BILDUNG
Eltern leiten ihren Erziehungsauftrag aus Art. 6 Grundgesetz ab, Schulen aus Schulgesetzen.
- Erziehung beinhaltet die Förderung der Entwicklung von Kindern/ Jugendlichen zur eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Bildung bedeutet Vermittlung von Werten und Wissen. Sie ist Teil des Erziehungsprozesses.
Aufgrund der Erziehungsautonomie der Eltern und um daraus resultierende Elternkonflikte zu vermeiden, empfiehlt sich Folgendes:
- Formulierte pädagogische Grundhaltung der Schule als interner „Verhaltenskodex der Lehrkräfte“
- Diese pädagogische Grundhaltung wird im Zeitpunkt einer Schüleraufnahme mit den Eltern als Grundlage der schulischen Erziehung und Bildung vereinbart.
- Das wird dadurch sichergestellt, dass der „Verhaltenskodex“ den Eltern in Schriftform vorgelegt und von ihnen mit Unterschrift akzeptiert wird.
- Sofern die Eltern die jederzeit kündbare Vereinbarung widerrufen wollen, wird in einem Grundsatzgespräch klargestellt, dass ohne den Verhaltenskodex ein weiterer Verbleib in der Schule nicht möglich ist..
Vorab wichtige Dateien des „Projekts Pädagogik und Recht“:
Schülergewalt „Wecker“ Lehrerüberforderg. GEW- Umfrage Förderschulen Umfrage
Projekt- Gesetzesinitiative KI in der Schule Nr.1 KI Nr.2 „Demokratiekonferenz NRW“
Fachdiskurs – an dessen Ende der Rahmen fachlich legitimen Handelns beschrieben ist:
als „Handlungsleitsätze der Schule“ = als Entwurf des „Projekts Pädagogik und Recht“
Praxiserklärung Kindesschutz Praxisanleitung „Macht und Ohnmacht in der Erziehung“
II. „FACHLICH LEGITIMES“ Handeln in Schulbildung und Schulerziehung
In der Erziehung handeln Eltern sowie professionell Erziehungsverantwortliche „legitim“, wenn sie das Kindeswohl beachten:
1. Die Erziehung der Eltern erfordert legitimes Handeln. Legitim – d.h. das Kindeswohl beachtend – handeln Eltern, wenn sie nachvollziehbar ein Erziehungsziel im Rahmen von „Eigenverantwortlichkeit“ und/ oder „Gemeinschaftsfähigkeit“ verfolgen. Ihre Verantwortung ist nicht darauf reduziert, Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden, auch wenn sich darauf das staatliche Wächteramt der Jugendämter reduziert.
2. Professionell Erziehungsverantwortliche müssen „fachlich legitim“ handeln. „Fachlich legitim“ ist die Erziehung, wenn sie nicht machtmissbräuchlich ist. Das ist der Fall, wenn prof. Erziehungshandeln aus der Sicht einer gedachten neutralen Fachkraft (Perspektivwechsel) nachvollziehbar geeignet ist, ein päd. Ziel der „Eigenverantwortlichkeit“ und/ oder der „Gemeinschaftsfähigkeit“ zu verfolgen: siehe z.B. unseren Entwurf HANDLUNGSLEITSÄTZE.
„Fachlich legitimes“ Handeln ist mit der Vermittlung unseres Wertefundaments verbunden, u.a. die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ umfassend (Bildung):
- Ehrfurcht vor Gott,
- Achtung vor der Würde des Menschen,
- Bereitschaft zum sozialen Handeln,
- Vertrauen,
- Respekt,
- Rücksichtnahme,
- Freiheit im Rahmen des Gemeinwohls,
- Glaubwürdigkeit,
- Verantwortung,
- Gesundheit,
- Beachten der Gesetze/ Gerichtsentscheidungen in Demokratieverständnis,
- Erhaltung und Schutz der Umwelt,
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Achtung kultureller Vielfalt
Über die Vermittlung weiterer Werte entscheiden in ihrer pädagogischen Freiheit Schulen, Kitas und sonstige Einrichtungen im Rahmen ihrer pädagogischen Grundhaltung (in der Schule „Verhaltenskodex fürLehrkräfte“).
III. LEHRERIN WAGT SICH, INNERSCHULISCHE ZUSTÄNDE ZU ÖFFNEN – ABER: VERBÄNDE, DIE POLITIK UND DIE SCHULAUFSICHT SCHWEIGEN
Sie unterrichtet an einer weiterführenden Schule, möchte anonym bleiben, weil ihr sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen (RP 14.11.2024). FORSA – Umfragen zeigen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt / SCHULBAROMETER:
- Hasserfüllte Nachrichten, die sich Kinder und Jugendliche ganz unverhohlen in halb-öffentlichen Whatsapp-Gruppen ihrer Schule schicken.
- Schüler verbreiten rechtsradikales Gedankengut, bedrohen und beleidigen Mitschüler.
- „Es sind die Schüler, die immer respektloser und gewalttätiger werden. Und das ist nicht einfach nur so dahergesagt von mir“.
- „Es sind aber auch Eltern, die das Fehlverhalten ihrer Kinder nicht einsehen wollen und stattdessen uns Lehrer attackieren und wegen jeder Kleinigkeit sofort mit einem Anwalt und einer Anzeige drohen, obwohl sie völlig im Unrecht sind“.
- „Der Schulalltag frisst einen buchstäblich auf. Es hat sich leider einfach zu viel zum Negativen verändert. Das setzt mir und meinen Kollegen zu“.
- „War es früher eigentlich mehr oder weniger nur reines Unterrichten, sind wir Lehrer mittlerweile mehr als Konfliktlöser gefragt und müssen als Blitzableiter für Aggressionen herhalten“.
- Sie berichtet von Schülern, die andere Kinder würgen, und von Kollegen, die weinend zusammenbrechen, weil sie von Eltern und Schülern massiv unter Druck gesetzt werden. Sie spricht von Lehrern, die von ihren Schülern verletzt werden, weil sie eine Schlägerei schlichten möchten. Und sie schildert Fälle von Kriminalität: „Wir haben neben der Schule einen Supermarkt. Dort gehen einige Schüler hin und klauen zum Beispiel Süßigkeiten, die sie dann auf dem Schulhof verkaufen, und das ist nur die Spitze des Eisbergs.“
- Die Aussagen decken sich mit der jüngsten Erhebung der Robert-Bosch-Stiftung für das Schulbarometer, wonach fast jede zweite Lehrkraft in Deutschland an der eigenen Schule psychische oder physische Gewalt unter Kindern und Jugendlichen in problematischem Ausmaß sieht. Für diese repräsentative Umfrage waren Ende vergangenen Jahres 1608 Lehrkräfte an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland vom Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt worden: https://www.bosch-stiftung.de/de/projekt/das-deutsche-schulbarometer/lehrkraefte
- Einen weiteren Punkt, den die Erhebung auch aufgreift, sind die Konflikte, die in sogenannten heterogenen Klassen auftreten. Gemeint sind damit nach Angaben der Robert-Bosch-Stiftung Klassen, in denen die Schüler individuelle Lernbiografien, unterschiedliche kulturelle und familiäre Hintergründe und unter Umständen auch einen jeweils besonderen Förderbedarf haben. Dazu gehört auch die strikte Auslegung des Islams bei einzelnen Schülern, die nicht nur diese Lehrerin mit zunehmender Sorge beobachtet.
- Die Lehrerin hat da eine klare Meinung: Am besten gar keine Handynutzung während der Schulzeit. Und sie sagt auch, warum. „Da schauen sich Elfjährige Videos mit brutalen Vergewaltigungen von Frauen an; heftige Gewaltvideos werden geteilt, da werden kompromittierende Fotos von Mitschülern gemacht, da wird per Whatsapp ganz schlimm gemobbt, da werden besagte rechtsradikale Bilder und Sprüche untereinander gepostet und für gut befunden; da wird Hitler verherrlicht. Ganz abgesehen davon lenken die Handys natürlich auch vom Unterricht ab – aber das ist dabei ja fast schon zweitrangig“.
- „Wenn wegen eines gravierenden Fehlverhaltens des Kindes ein Brief an die Eltern erfolgt, wird das sofort hinterfragt, und den Lehrern wird nicht geglaubt. Wir werden teils als Lügner dargestellt. Andere Eltern schalten sofort die Bezirksregierung oder das Schulamt ein. Das wird immer schwieriger. Dann steht Aussage gegen Aussage – und das zehrt an den Kräften“ … „Dabei sollten gerade Lehrer und Eltern an einem Strang ziehen, um die Kinder weiterzubringen“ … „Gleichzeitig wollen die Eltern von uns aber, dass wir uns um die Probleme ihrer Kinder kümmern, die sie im Privaten haben wie zum Beispiel Beleidigungen auf Whatsapp. Damit haben wir Lehrer nichts zu tun“ … „Wir klären schon viel auf und sind präventiv tätig, aber wir können nicht das auffangen, was zuhause versäumt wird.“
IV. INHOUSE – SEMINARE
Problem „Zunehmende Schüler – Gewalt“ Powerpointvortrag: Beispiel mit Fallbeispielen
Hinweis zur Seminarbuchung: in die Suchleiste die jeweilige Seminarbezeichnung eingeben;
Seminar „Macht und Ohnmacht im schulischen Alltag“
Seminar „fachliche und rechtliche Hilfen im Umgang mit zunehmender Schülergewalt“
Seminar „Handlungssicher in kritischen Situationen des schulischen Alltags“
Die Schulen sind immer stärker gefordert, wenn Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung versagen: Schüler- Gewalt hat mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die – von ihren Eltern alleingelassen – z.B. im Internet mit Lügen, Hass und Gewalt konfrontiert sind. Bereits im Jahr 2016 warnte eine Forsa- Studie vor Gewalt an Schulen: https://www.paedagogikundrecht.de/wp-content/uploads/2014/11/forsa-Bericht-Gewalt-gg-Lehrer.pdf https://www.paedagogikundrecht.de/wp-content/uploads/2024/02/GEW-Umfrage-in-Schulen-2024-Sprechzettel-Celik.pdf
Lehrkräfte sind mehrfach überfordert: Klassengröße, unterschiedliche Sprachkenntnisse der Schüler*innen, unterschiedliche Kulturen, steigende Gewaltbereitschaft, Inklusion mit besonders förderbedürftigen Schülern*innen. Um die wichtigsten Faktoren zu nennen.
Am Ende der Kausalkette für zunehmende Gewalt an Schulen steht, dass Lehrkräfte in der beschriebenen Überforderung in ihren Erziehungsmethoden durch das „Gewaltverbot der Erziehung“ (§ 1631 II BGB) seit dem Jahr 2001 zusätzlich handlungsunsicher sind und dringend einen Verhaltenskodex brauchen, der ihnen in schwierigen Situationen des Schulalltags zur Orientierung einen Rahmen fachlich legitimer Handlungsoptionen darlegt: z.B. wann darf ich Schüler*innen anfassen, wann das Handy wegnehmen etc….
Wir vermitteln in Inhouse- Seminaren integrativ fachlich- rechtliche Problemlösungen, in Workshops anhand typischer Fallbeispiele des schulischen Alltags konkretisiert.
V. MACHTSPIRALE LEHRER – SCHÜLER
Die „Gewaltächtung“ in der Erziehung (§ 1631 II BGB/ 2001) hat folgende Spirale eingeleitet, die nur sporadisch evident wird (siehe FORSA- Studien/ unten):
- Handlungsunsicherheit der Lehrer aufgrund ungeklärten „Gewalt“begriffs (darf ich Kinder/ Jugendliche überhaupt noch anfassen?)
- Schüler registrieren dies und loten ihre „Macht“- Optionen aus
- Schüler werden ihrerseits zunehmend verbal und körperlich aggressiv gegenüber Lehrern
- Lehrer wissen sich nicht zu helfen, wollen anderen aber nicht eingestehen, dass sie an ihre Grenzen stoßen
- Die Wahrnehmung des Bildungsauftrags ist erschwert
Die Politik ist gefordert, dem 1. Schritt der „Gewaltächtung“ einen 2. Schritt folgen zu lassen, der diese Spirale blockieren hilft.
1. Nicht nur anlässlich der FORSA- Studie Gewalt gegen Lehrer/ 2016 setzt sich das Projekt für die fachliche und rechtliche Handlungssicherheit der PädagogInnen in schwierigen Situationen des pädagogischen Alltags ein (leider bisher ein Tabuthema): mit neuen Ideen ganzheitlich fachlich- rechtlicher Problemlösung. Unserer Überzeugung nach kann sich Gewalt gegen Lehrer dadurch aufbauen, dass Schülern die Ohnmacht ihrer Lehrer bewusst ist, sich in schwierigen Situationen des päd. Alltags unangreifbar zu verhalten. Da steht vor allem das „Gewaltverbot in der Erziehung“ im Raum und die Tatsache, dass die Schulaufsicht keinen Verhaltenskodex an die Hand gibt, was „Gewalt“ und welches Verhalten fachlich begründbar ist.
Wie verhalten sich PädagogInnen im Gewaltverbot ? Dieses Tabuthema wird durch eine 2. FORSA- Studie als gesellschaftliches Problem erkennbar, wobei sich die Lehrer zur Gewalt von Schülern kaum „nach außen wagen“. In diesem FORSA-Bericht zur Gewalt gegen Lehrer/ 2018 wurden 1200 Schulleiterinnen und Schulleiter in Deutschland befragt: danach wurde in den letzten 5 Jahren ca jede/r 2. LehrerIn beschimpft, beleidigt oder tätlich angegriffen (berichtet in 3Sat- Sendung Kulturzeit am 7.6.2018).
Das Projekt bietet unter dem Leitsatz, dass „nur fachlich begründbares Verhalten rechtens sein kann“ z.B. ein Prüfschema an, das zwischen „zulässiger Macht“ und „Machtmissbrauch“ unterscheidet.
2. Das Projekt geht von folgenden gesellschaftlichen Aufträgen der Schule aus:
3. Hier noch einige grundlegende Hinweise:
- Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: die Schule „unterrichtet und erzieht junge Menschen“ (z.B. § 2 I SchulGNRW); dabei geht es um Bildungsarbeit (Wissens- und Wertevermittlung im Rahmen des pädagogischen Auftrags) im Doppelauftrag „Pädagogik – Aufsicht“.
- Bildung wird durch Erziehung vermittelt; Erziehung bedeutet, Kinder/Jugendliche in ihrer Persönlichkeit anzunehmen, ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Sie soll Orientierung bieten und Grenzen setzen, ohne die Würde zu verletzen und beinhaltet das Ziel einer „eigenverantwortlichen/ gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“
- Recht auf Bildung: Eine der wichtigsten Fragen in einem freiheitlich- demokratischen Bildungssystem ist, wie das Recht auf selbstbestimmte Bildung durchgesetzt werden kann. Im derzeitigen Schulsystem wird davon ausgegangen, dass dieses Recht und die Schulpflicht zwei Seiten einer Medaille sind. Wer in der Schule anwesend ist, dessen Recht gilt als gesichert; wer nicht anwesend ist, dessen Recht wird verletzt. Freilich handelt es sich nicht um ein Recht auf selbst- sondern auf fremdbestimmte Bildung.
- Zusätzlicher Auftrag: Aufsichtsverantwortung
- Zum Thema „Schulpflicht und Kindeswohl“ unter Ziffer III eine analytische Betrachtung
4. Polizei und Schule
5. Schüler hindern, einen Raum zu verlassen/ Vor die Tür stellen
Eskaliertes Gespräch zwischen Lehrer und Schülerin
Handreichung_Gewalt_gegen_Lehrkraefte
VI. INTEGRATION MUSLIMISCHER SCHÜLERINNEN
In der Rheinischen Post vom 14.6.2018 wurde die Frage gestellt, ob muslimischen Mädchen für den Schwimmunzerricht s.g. „Burkinis“ zur Verfügung gestellt werden sollten.
Hierzu: Warum sind Schulen mit der Integration von Migrantenkindern allein gelassen? Warum befassen sich mit der vorrangigen Grundsatzfrage, was dem „Kindeswohl“ entspricht, nicht die in dieser Gesellschaft zuständigen Stellen/ Institutionen? Bei richtiger Weichenstellung könnte dies Schulen entlasten. Bereits vor gut 10 Jahren konnte der Autor des „Projekts Pädagogik und Recht“ in der gegenüber muslimischen Verbänden auszuübenden Einrichtungsaufsicht des Landesjugendamtes ein gänzlich anderes „Kindeswohl“- Verständnis feststellen. Statt zu fragen, was der Entwicklung eines Kindes dient, insbesondere Isolierung in der Schulklasse vermeidet, orientierten sich die Funktionäre der Verbände (z.B. DITIB, VIKZ) am Elternwillen. Sie hielten deren Verbot gegenüber Mädchen, am Schwimmunterricht und an Klassenfahrten teilzunehmen, für verfassungsgerecht. Dass damit aber in Einzelfällen die persönliche Entwicklung eines Mädchens beeinträchtigt sein könnte, weil es in der eigenen Klasse isoliert sei und insoweit „Kindeswohlgefährdung“ vorläge, wurde nicht akzeptiert. Wie aber ist es möglich, dass auf dem Rücken dieser Kinder der Elternwille platzgreift, ohne dass bereits Jugendämter aktiv werden? Letztere haben doch die Aufgabe, „Kindeswohlgefährdungen“ zu begegnen, notfalls beim Familiengericht vorstellig zu werden. Stattdessen wird der notwendige Klärungsprozess, mit muslimischen Verbänden ein gemeinsames „Kindeswohl“- Verständnis herbeizuführen, nicht begonnen. Damals war er für das Landesjugendamt abrupt beendet, nachdem die eingeladenen Verbände nicht mehr erschienen. Und: was macht eigentlich der Bundesinnenminister, der sich regelmäßig mit muslimischen Verbänden trifft? Warum müssen sich die Schulen als letztes Glied einer Verantwortungskette mit der Sekundärfrage befassen, ob im Schwimmunterricht „Burkinis“ getragen werden, was ja auch wiederum dazu führt, dass sich Mädchen „anders“ empfinden und Integration erschwert sein könnte?
Übrigens: ohne dass wir damals wussten, was in Koranschulen geschah, hat das Landesjugendamt z.T. eine Betriebserlaubnis erteilt.
VII. WEITERE FESTSTELLUNGEN
- Die Aufträge einer „Förderschule geistige Entwicklung“ lassen sich so skizzieren:
- Die Bezirksregierung Detmold hat eine Broschüre „Lehrerinnen und Lehrer in pädagogischen Grenzsituationen“ veröffentlicht: „Handlungssicherheit in pädagogischen Grenzsituationen ist ein wichtiges Thema für Lehre- rInnen, das wegen aktueller Drohungen und Gefahrensituationen in Schulen ebenso im Vordergrund steht, wie durch das Erleben alltäglicher Konflikte und Gewalthandlungen von SchülerInnen. Die Informationen in der Broschüre sind sehr nützlich: Die juristischen Grundlagen werden erläutert, Hilfen zur Einschätzung pädagogischen Handelns sind aufgeführt und dies im Kontext der Entwicklung eines Erziehungskonzepts der Schule insgesamt. Kurze Abschnitte und häufige Aufzählungen erleichtern es der LeserI die Infor- mationen auf ihre/seine eigene Handlungssituation zu beziehen. Die Broschüre wurde für Förderschulen im Regierungsbezirk Detmold entwickelt und dort auch den Grundschulen zur Verfügung gestellt. Herausgegeben wurde die Veröffentlichung gemeinsam mit dem Gemeinde- Unfallversicherungsverband Westfalen-Lippe.“ Bemerkung: es fehlt freilich eine ganzheitlich fachlich- rechtliche Bewertung von Handlungsoptionen in krisenhaften Situationen des pädagogischen Alltags.
- Zur fachlich- rechtlichen Bewertung im pädagogischen Alltag kritischer Situationen (hier Förderschule geistige Entwicklung) ist noch Folgendes festzustellen:
- Es ist zwischen „Herausforderndem Verhalten“ und „Aggressionen“ zu unterscheiden: Verhaltensauffällig – Grenzen der Beschulbarkeit
- Nachfolgend das Angebot eines Prüfschemas zur Abgrenzung „zulässige Macht“ – „Machtmissbrauch“ (s. nachfolgende Grafik)
VIII. SCHULPFLICHT UND KINDESWOHL
https://www.facebook.com/dickdooftv/videos/2511501765709283/